[221]Der Flōßverwalter, des -s, plur. ut nom. sing. ein Floßbedienter, der bey kleinern Flößen die Stelle eines Floßmeisters vertritt, an andern Orten aber demselben beygesellet ist, und alsdann die Einnahmen und Ausgaben der Flöße besorget.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 221.