[230] Das Flugurtheil, des -es, plur. die -e, in einigen niedern Gerichten im Bremischen, ein Urtheil oder Rechtsspruch, welcher in einem gewissen Falle, ohne Benennung der dabey interessirten Person begehret, und in der Geschwindigkeit gesprochen wird; ohne Zweifel von dem alten fly, schnell, hurtig. S. Flugs.