Folter, die

[241] Die Folter, plur. die -n. 1) Eigentlich, das Werkzeug in den Gerichten, wodurch eine gewaltsame Ausdehnung der Glieder eines Inquisiten bewirket wird, um ihn dadurch zu dem Bekenntnisse der Wahrheit zu bringen, welche Art der Marter in Ober- und Niedersachsen auch der Zug, in Leipzig aber die volle Marter heißt, sie mag nun die Gestalt einer Leiter, oder einer Bank, oder auch eines Stuhles haben. Einen Inquisiten auf die Folter spannen. Auf der Folter seyn, liegen. Auf die Folter kommen. Ingleichen die Anwendung dieses Werkzeuges, und die dadurch verursachte Marter. Die Folter ausstehen. 2) In weiterm Verstande wird dieses Wort für die Tortur oder gerichtliche Peinigung überhaupt, ingleichen für den Ort gebraucht, wo solche geschiehet. 3) Figürlich, ein hoher Grad der Schmerzen, der Angst. Er sann auf neue Foltern ihn zu peinigen. Wenn das Sterbebett eine Folter des Gewissens und unser Tod heidnische Verzweifelung wird, Gell.

Anm. Unsere heutige Folter ist ohne Zweifel an die Stelle des Equulei der Alten gekommen, welcher auf vier Füßen stand, und weil er auf diese Art einige Ähnlichkeit mit einem Pferde oder Füllen hatte, auch Puledrum, Ital. Pulledro, Span. Pulliedro, Franz. Poultre genannt wurde; woraus denn auch, wie Eckard sehr wahrscheinlich muthmaßet, unser Deutsches Folter entstanden ist. So viel ist wenigstens gewiß, daß diese Art der gerichtlichen Unmenschlichkeit, zur Ehre der Deutschen, eine ausländische Erfindung ist.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 241.
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