[243]Die Fordergebühr, plur. die -en, dasjenige Geld, welches der Gerichtsdiener für die Forderung oder Citation einer Person vor Gericht erhält. S. Fordern.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 243.