[251]Die Forstgrênze, plur. die -n, die Grenze eines Forstes, so wohl im Ganzen genommen, als auch eines besondern Theiles desselben, der unter eines Försters Aufsicht stehet.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 251.