[252] Der Forstmeister, des -s, plur. ut nom. sing. der Aufseher über einen großen in viele Reviere getheilten Forst, welcher die Oberförster, Förster und geringern Forstbedienten unter sich hat, und an einigen Orten ein Waldvogt, und, wenn er zugleich über das Jagdwesen gesetzt ist, der Jägermeister oder Wildmeister heißt.