Fröhner, der

[318] Der Fröhner, des -s, plur. ut nom. sing. 1. Von dem Neutro fröhnen, ein Unterthan, der zu Frohndiensten verbunden ist, oder solche wirklich leistet; ehedem Dageward, in Österreich Robather, in Baiern Scharwerker. Daher ein Fröhnerhäuschen, ein Häuschen, welches von Tagelöhnern bewohnet wird, welche dafür dem Eigenthümer fröhnen müssen. S. Rittermann. 2. * Von dem Activo fröhnen. 1) Ein Gläubiger, welcher die Execution in des Schuldners Güter erhalten hat; doch nur in einigen Oberdeutschen Gegenden. Der Vorfröhner, der erste und vornehmste Gläubiger. Der Nachfröhner, der auf ihn folget. 2) In den Tyrolischen Bergwerken ist Fröhner so viel als Zehntner.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 318.
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