[318] Der Fröhner, des -s, plur. ut nom. sing. 1. Von dem Neutro fröhnen, ein Unterthan, der zu Frohndiensten verbunden ist, oder solche wirklich leistet; ehedem Dageward, in Österreich Robather, in Baiern Scharwerker. Daher ein Fröhnerhäuschen, ein Häuschen, welches von Tagelöhnern bewohnet wird, welche dafür dem Eigenthümer fröhnen müssen. S. Rittermann. 2. * Von dem Activo fröhnen. 1) Ein Gläubiger, welcher die Execution in des Schuldners Güter erhalten hat; doch nur in einigen Oberdeutschen Gegenden. Der Vorfröhner, der erste und vornehmste Gläubiger. Der Nachfröhner, der auf ihn folget. 2) In den Tyrolischen Bergwerken ist Fröhner so viel als Zehntner.