[285] * Das Freundrecht, des -es, plur. die -e, das Recht des Freundes, d.i. des Verwandten; ein im Hochdeutschen ungewöhnliches Wort. Kauf du meinen Acker- denn du hast das nächste Freundrecht dazu, Jer. 32, 7; das Näherrecht.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 285.