[292] Der Freybeuter, des -s, plur. ut nom. sing. 1) Ein Seeräuber, welcher keiner gewissen Partey zugethan ist, sondern allerley Flaggen führet, und überall auf Beute ausgehet. 2) Auch Landsoldaten, welche an die strengen Gesetze der Kriegszucht nicht gebunden sind, werden im gemeinen Leben Freybeuter genannt. S. Frey-Compagnie. Daher die Freybeuterey, plur. die -en, das Geschäft und die Handlungen eines Freybeuters. Freybeuterisch, adj. et adv. nach Art eines Freybeuters.