[293] Der Freydingshof, des -es, plur. die -höfe, gewisse freye Bauerhöfe im Hildesheimischen, deren Besitzer Freymänner heißen, und keinen Hauptfall, Heergewette noch Gerade, sondern nur den freyen Zins bezahlen. Sie haben ihren Freygräfen und Oberfreygräfen, welches letztere der Amtmann zu Steuerwald ist.