[293] Der Freyersmann, des -es, plur. die -männer, oder -leute, in den gemeinen Sprecharten, besonders Niedersachsens. 1) Ein Freyer, S. dieses Wort. 2) Der eine andere Person zu verheirathen bemühet ist, in ihrem Namen um eine Person anhält, der Freywerber, Brautwerber.