[294]Das Freygêld, des -es, plur. von mehrern Summen dieser Art, die -er, in der Grafschaft Rietberg, ein Geld, welches die Leibeigenen statt der Hälfte der Verlassenschaft geben, welche der Erbherr bey ihrem Tode ehedem von ihnen erbte.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 294.