[295] * Der Freyhalter, des -s, plur. ut nom. sing. ein Undeutsches nach dem Engl. Freeholder gebildetes Wort, den Besitzer eines freyen, eigenthümlichen Landgutes zu bezeichnen; zum Unterschiede von dem Copyholder, Erbpächter oder Erbzinsmann. Richtiger gebraucht man dafür das gute Deutsche Freysaß.