Freyhof, der

[297] Der Freyhof, des -es, plur. die -höfe, ein freyer, d.i. von gewissen Dienstbarkeiten, Gerichtsbarkeiten, Abgaben u.s.f. befreyeter Hof. Ehedem wurden auch die Edelhöfe genannt, weil sie von den Dienstbarkeiten der Bauerhöfe befreyet waren. Jetzt sind die Freyhöfe an einigen Orten Bauerhöfe, welche zu keinen Frohndiensten verbunden sind; Freygüter. Freyhöfe, Freythöfe, Friedhöfe war ehedem auch eine Benennung nicht nur der Kirchhöfe, sondern aller Freystätten, und befreyeter Örter. So gebraucht Ottfried Frithof von einem Pallaste, Notker, die Monseeische Glosse und der Schwabenspiegel Vrithofa und Fridhof von einem Gottesacker.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 297.
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