[297] Das Freyjahr, des -es, plur. die -e, ein Jahr, in welchem man gewisse Freyheiten genießet. So bekommen die neuen Anbauer in einigen Ländern zehen Freyjahre; d.i. sie sind zehn Jahre von allen Abgaben frey. An einigen Orten wird auch das Gnadenjahr oder Nachjahr, d.i. dasjenige Jahr, in welchem eine Witwe nach ihres Mannes Tode noch dessen Besoldung und Einnahme genießet, ein Freyjahr genannt. In der Deutschen Bibel ist das Freyjahr dasjenige Jahr, in welchem Leibeigene und Gefangene ihre Freyheit erhielten. Ezech. 46, 17; Jer. 34, 8. f.