[298] Der Freykur, des -es, plur. die -e, im Bergbaue, ein Kur, zu dessen Bau die Gewerken die Kosten hergeben müssen, welchen die Gewerken frey bauen müssen; dergleichen Kure an einigen Orten so wohl der Grundherr, als die Stadt, die Kirche und die Knappschaft besitzen.