[299] Der Freymäurer, des -s, plur. ut nom. sing. ein Mitglied des Freymäurer-Ordens; eines Ordens, welcher in England zur Ausübung gewisser gesellschaftlicher Pflichten gestiftet worden, sich aber auch in andere Länder ausgebreitet hat, und aus seinen Gebräuchen, welche zum Theile von dem Geschäfte des Maurens hergenommen sind, große Geheimnisse zu machen pfleget. Daher die Freymäurerey, plur. inus. der Orden und die Pflichten eines Freymäurers.