Friedensrichter, der

[305] Der Friedensrichter, des -s, plur. ut nom. sing. obrigkeitliche Personen in England, welche auf die Erhaltung der öffentlichen Ruhe und Sicherheit in den ihnen untergeordneten Districten zu sehen, und die Übertreter in Verhaft zu nehmen haben; Justice of Peace. Im figürlichen Verstande gebraucht Ramler dieses Wort von England, so fern es den Frieden unter den Europäischen Staaten zu erhalten bemühet ist:


Daß Albion, der meerumfloßnen Erde

Gerechte Friedensrichterinn,

Das Schrecken der beraubten Oceane werde.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 305.
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