[306]Der Friedpfahl, des -es, plur. die -pfähle, ein noch in einigen Gegenden übliches Wort, den Grenzpfahl einer Gerichtsbarkeit zu bezeichnen, der zuweilen auch eine Friedsäule genannt wird.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 306.