[306] Die Friedsäule, plur. die -n, noch in einigen Gegenden Oberdeutschlandes, die Grenzsäule einer Gerichtsbarkeit oder eines Burgfriedens. An einigen Orten führet auch ein bloßer Wegweiser diesen Nahmen, vermuthlich, weil man ehedem dergleichen Grenzsäulen auch zu Wegweisern gebrauchte.