[312] Frisiren, verb. reg. act. welches aus dem Franz. friser, kräusen, kraus machen, entlehnet ist, und vornehmlich in folgenden Fällen gebraucht wird. 1) Bey den Tuchbereitern, wollene Zeuge, Tuch aufkratzen, damit sie haarig werden, welches auf einer besondern Frisirmühle geschiehet. Frisirtes Tuch, an welchem die Haare aufgerieben, und durch die Hitze in Knötchen getrieben[312] werden. 2) Die Kopfhaare nach der Kunst kräuseln, welches von eigenen Handwerkern geschiehet, welche Frieseurs genannt werden, und an vielen Orten noch von den Perückenmachern verschieden sind. Daher die Frisur, die Krause der Harre, die Haarkrause; die Frisirhölzer oder Kräuselhölzer, fingerlange rundliche Hölzer, worauf die Perückenmacher das Haar zu einer Locke aufrollen, und in dem Ofen backen. 3) Bey dem andern Geschlechte, Kleidungsstücke, Vorhänge u.s.f. mit Band, Spitzen, Fransen oder Streifen von Zeuge bekräuseln. Daher die Frisur, diese krause Besetzung selbst.