[317] Das Frohnamt, des -es, plur. die -ämter. 1) Im Oberdeutschen, das hohe Amt in dem Gottesdienste der Römischen Kirche; von frohn, heilig. 2) Ehedem ein jedes öffentliches Amt; von frohn, öffentlich. 3) Ein ehemaliges Erbamt des Erzbisthumes Bremen, dessen Besitzer im Nahmen des Erzbischofes Recht sprach; von Frohn, ein Richter.