Frohnbar

[317] Frohnbar, adj. et adv. zu Frohndiensten verbunden. Frohnbare Unterthanen. Frohnbare Äcker, von welchen Frohndienste geleistet werden müssen, Frohnnäcker. Daher die Frohnbarkeit. S. Frohnpflichtig.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 317.
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