[375] Der Fußdienst, des -es, plur. die -e, Dienste, welche zu Fuße verrichtet werden. Besonders Frohndienste, welche ein Unterthan für seine Person ohne Zugvieh zu leisten verbunden ist, und in engerer Bedeutung, Gänge, welche er zur Frohne verrichten muß; welche Arten der Frohnen auch Fußfrohnen, Leibdienste oder Leibfrohnen, Handdienste oder Handfrohnen, im Oberd. Fußrobathe, heißen; zum Unterschiede von den Spanndiensten.