[337] Fuchteln, verb. reg. welches in gedoppelter Gattung üblich ist. 1) Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte haben, mit dem bloßen Degen oder einem andern schädlichen Gewehre unbesonnen hin und her fahren; im Nieders. fucheln. S. Fechten Anm. 2) Als ein Activum, die Fuchtel geben, mit der Fuchtel bestrafen.