[848] Günstig, -er, -ste, adj. et adv. von dem vorigen Hauptworte Gunst. 1) Gunst gegen jemanden habend, und in derselben gegründet; wo es so wie das Hauptwort von der guten Gesinnung unter Personen allerley Standes, in engerer Bedeutung aber Höherer gegen Geringere gebraucht wird, und alsdann etwas geringer ist als gnädig. Einem günstig seyn. Sich jemanden günstig machen. Ein günstiges Urtheil von etwas fällen. Ein günstiges Vorurtheil für jemanden haben. S. Großgünstig. 2) Figürlich, den Absichten und Wünschen gemäß. Es zeiget sich jetzt eine günstige Gelegenheit. Ein günstiger Umstand. Die Witterung war den Feldfrüchten nicht günstig. Ich mache mir eine Ehre daraus, mich an dem günstigen Schicksale meiner Schwester aufrichtig zu vergnügen, Gell. Die Abendstunde sollte ihre matten Reitze in einem günstigern Lichte zeigen, Sonnenf. Boden und Clima sind hier günstig.