[392]Die Galgenfrist, plur. die -en, eigentlich, der kurze Aufschub, den ein zum Galgen verurtheilter Missethäter erhält. Noch mehr figürlich im gemeinen Leben, der kurze Aufschub einer unangenehmen Handlung. Es ist nur eine Galgenfrist.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 392.