Ganerbschaft, die

[399] Die Ganêrbschaft, plur. die -en. 1) Die Verbindung der Ganerben oder gemeinschaftlichen Besitzer unter einander. 2) Ein solches Ganerbenschloß und dessen Gebieth; ingleichen 3) die gemeinschaftlichen Besitzer selbst.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 399.
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