[399]Die Ganêrbschaft, plur. die -en. 1) Die Verbindung der Ganerben oder gemeinschaftlichen Besitzer unter einander. 2) Ein solches Ganerbenschloß und dessen Gebieth; ingleichen 3) die gemeinschaftlichen Besitzer selbst.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 399.