[410]Der Ganzpacht, des -es, plur. die -pächte, im gemeinen Leben, diejenige Art des Pachtes, wo der Pachter alle Einkünfte genießet; zum Unterschiede von dem Halbpachte.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 410.