[424] Die Gartine, plur. die -n, eine in der Gegend von Könnern übliche Benennung einer Art Äcker, vermuthlich solcher, welche Gartenrecht haben; Gartenfelder. In einer gerichtlichen Nachricht von 1773 wurden des Ackermanns Grundstücke, bestehend in einem Busche, einer Gartine auf der Pernener Mark und 12 Morgen Acker feil gebothen. Im mittlern Lat. bedeutet Gardinum, Gardinium mehrmals einen Garten, Cortina aber einen Hof. S. Garten 5. und Gartenfeld.