[427] Der Gassenhauptmann, des -es, plur. die Gassenhauptleute, in den Städten, ein verpflichteter Bürger, der die Aufsicht über die Polizey in dem ihm angewiesenen Viertel hat; an einigen Orten ein Gassenmeister. Vielleicht, weil sie ehedem vornehmlich die Erhaltung der öffentlichen Ruhe auf den Gassen zu besorgen hatten.