[432] Der Gatte, des -n, plur. die -n, ein durch das Band der Ehe mit einer andern verbundene Person, in Rücksicht auf dieselbe, der Ehegatte. So heißt so wohl der Mann der Gatte der Frau, als auch diese der Gatte des erstern. Allein in der anständigen und edlern Schreibart gebraucht man in dem letztern Falle lieber das weibliche die Gattinn, plur. die -en. Figürlich sind beyde Wörter in der anständigern und dichterischen Schreibart auch von Thieren üblich. Die Turteltaube trauert einsam und beweinet den verlornen Gatten. S. Ehegatte. Nieders. Gade. In dem Fragmente eines alten Gedichtes auf den Krieg Carls des Großen bey dem Schilter bedeutet Gate socium. S. das folgende.