Gaudieb, der

[435] Der Gaudieb, des -es, plur. die -e, eine im gemeinen Leben übliche Benennung eines listigen, verschlagenen Diebes, der mit Behendigkeit zu stehlen weiß.

[435] Anm. Dieses Wort kommt in dieser Bedeutung nicht von Gau, ein Land, sondern von dem noch im Nieders. üblichen gau, hurtig, geschwinde, listig, her, welches bey dem Ottfried gow und gaw lautet, und zu dem Hochdeutschen Jähe gehöret; weil man mit diesem Worte alle Mahl den Begriff der List, der Geschwindigkeit verbindet. Nieders. Gaudeef, Dän. Gaudiv. S. Gauner. In Lübeck heißt ein solcher Gaudieb auch Handkengau, der schnell mit den Händen ist. S. Jähe. So fern aber Gaudieb in Schwaben, dem Frisch zu Folge, einen Landdieb bedeutet, der Land und Leute bestiehlt, kommt es allerdings von Gau, ein Land, her.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 435-436.
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