[436] Der Gaugraf, des -en, plur. die -en, gleichfalls nur noch in einigen Gegenden. 1) ein Graf oder Richter über einen Gau, d.i. über einen gewissen District. Dergleichen sind die Gaugrafen in dem Ravensbergischen, welche das Gau- oder Hochgericht ausmachen. Weil ein solches Gericht die hohe Gerichtsbarkeit ausübet, so wird ein Gaugraf an einigen Orten, z.B. in der Grafschaft Mark, auch ein Hochgraf genannt. S. Gau 3. 2) Ein Richter auf dem Lande, in einem Dorfgerichte, ein Dorfschulze; in welchem Verstande dieses Wort in einigen Niedersächsischen Gegenden noch sehr üblich ist.