[451] Das Gebieth, des -es, plur. die -e. 1. Der Zustand, da man andern zu gebiethen hat; ohne Plural. Das Gebieth über ein Land bekommen. Unter dem Gebiethe der Herrschaft Genua stehen. Noch mehr aber 2. derjenige Bezirk, worin jemand zu gebiethen hat, Diminut. das Gebiethchen, Oberd. Gebiethlein. 1) Eigentlich. Das Gebieth einer Stadt. Das Türkische, Mailändische, Venetianische Gebieth. Alexander wurde im Verhältnisse kleiner, wie seine eroberten Gebiethe größer wurden. 2) Figürlich. Das Gebieth der Beredsamkeit und Dichtkunst erstreckt sich weiter, als das Gebieth der übrigen Künste. Das unermeßliche Gebieth der unkörperlichen Welt.