Gebietherisch

[452] Gebietherisch, -er, -te, adj. et adv. 1) Als ein Gebiether, auf eine gebiethende Weise, im verächtlichen und nachtheiligen Verstande, von Personen, die nicht zu gebiethen befugt sind. Ich halte sie für etwas eitel, stolz und gebietherisch, Gell. Eine Nation, die bey dem gebietherischen Winke eines herrschsüchtigen Ministers zittert. Die Demuth entziehet dem Verdienste das Gebietherische der Miene, des Tones und der Sprache, das in Gesellschaft so beschwerlich fällt, Gell. 2) Unumschränkt, in der edlen Schreibart. Die gebietherische Macht ihrer Reitze.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 452.
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