[454] Gebrauchen, verb. reg. act. 1) Zu seinen Bedürfnissen nöthig haben; wofür doch jetzt das einfache brauchen üblicher und schicklicher ist. S. dasselbe. 2) Zu seinen Bedürfnissen anwenden. Arzeney gebrauchen. Ich habe dieses Buch schon lange gebraucht. Sich zu den unerlaubten Absichten eines andern gebrauchen lassen. Allerley Mittel gebrauchen. Die Sache ist schon zu sehr gebraucht. Dieß Wort wird nicht mehr gebraucht. Ernst gebrauchen. Im Oberd. auch mit der zweyten Endung. Einer Brille gebrauchen. Der Welt gebrauchen.
Gebrauchst du deiner Zeit, so hast du genug gelebt,
Cron.
Ingleichen als ein Reciprocum, mit der zweyten Endung der Sache; doch nur in einigen Fällen. Sich seines Rechtes gebrauchen Sich einer Gelegenheit gebrauchen. Sich seiner Augen und Ohren gebrauchen. Schon bey dem Willeram gebruchan. S. Brauchen.