[456] Die Gebreite, plur. die -n, in der Landwirthschaft Meißens und Thüringens, ein breites Stück Feldes von unbestimmter Größe, welches aber breiter als ein Gelänge, d.i. über vier Ruthen breit ist; S. Gelänge. Eine Gebreite von sieben Ackern. Ein Stück von den herrschaftlichen Gebreiten. Ein Gebreitchen ist nur in der Länge von einer Gebreite unterschieden, hat aber übrigens eben dieselbe Breite. S. Breite.