[469] Gefährden, verb. reg. act. im gemeinen Leben und den Rechten, in Gefahr stürzen, wie das einfache fährden. Ich bin[469] dabey nicht gefährdet, keiner Gefahr ausgesetzet. Sich selbst gefährden, im Oberd. sich in Gefahr stürzen. Schon bey dem Ottfried bedeutet gifaren schaden. S. Fährden.