Gefänglich

[473] Gefänglich, adj et adv. gefangen. Einen Verbrecher gefänglich einziehen. Jemanden gefänglich annehmen, als einen Gefangenen. Einen gefänglich halten. Als ein Beywort ist es im Hochdeutschen nur in der R.A. üblich: zur gefänglichen Haft bringen, gefangen setzen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 473.
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