[484]Der Gêgenhieb, des -es, plur. die -e, derjenige Hieb, der dem Hiebe eines andern entgegen gesetzet, oder zur Vergeltung eines vorher empfangenen geführet wird.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 484.