[485]Die Gêgenschuld, plur. die -en, diejenige Schuld, welche ein anderer von uns zu fordern hat; die Passivschuld, zum Unterschiede von der Activschuld.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 485.