Gegenschuld, die

[485] Die Gêgenschuld, plur. die -en, diejenige Schuld, welche ein anderer von uns zu fordern hat; die Passivschuld, zum Unterschiede von der Activschuld.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 485.
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