Gehörig

[502] Gehörig, adj. et adv. was gehöret, oder sich gehöret, in allen Bedeutungen des Zeitwortes. Dieses Haus ist mir gehörig. In das Amt gehörig seyn. Die in das Amt gehörigen Unterthanen. Die dazu gehörigen Bedürfnisse. Alle zu unserer Erde gehörigen Körper. Alle nicht zur Sache gehörigen Dinge. Den gehörigen Platz bekommen. Die gehörige Strafe leiden. Zur gehörigen Stunde. Die gehörige Größe. Sich gehörig betragen. Eine Klage gehörig anbringen. Im Nieders. und Oberd. auch behörig. Bey dem Notker ist gehorig gehorsam.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 502.
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