Gehorchen

[501] Gehorchen, verb. reg. neutr. welches das Hülfswort haben bekommt, und die dritte Endung der Person erfordert. Einem gehorchen, den Grund seiner Handlungen aus dessen Befehle hernehmen, seine Handlungen nach dessen Befehlen bestimmen. Einem in allen Dingen, in einer Sache gehorchen. Den Gesetzen, der Wahrheit gehorchen. Eben der, der in seiner Jugend nicht gehorchen lernte, wird die Gesetze der Ordnung als Jüngling und Mann unter die Füße treten, Gell. Eines Rath gehorchen, Sprichw. 12, 15, für folgen, ist im Hochdeutschen ungewöhnlich.

Anm. Gehorchen, Nieders. horken, ist das Intensivum des in diesem Verstande veralteten Zeitwortes gehören, welches noch bey den ältern Oberdeutschen Schriftstellern vorkommt. Gihore mir, Ottfr. Bey dem Notker gehorren, im Isidor chihoran, bey dem Kero nur horren. Von dem veralteten losen, hören, Schwed. lyda, kommt bey dem Ottfried auch gilossin für gehorchen vor. S. Hören, welches gleichfalls in diesem Sinne üblich ist, ingleichen Horchen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 501.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: