[507] Der Geiger, des -s, plur. ut nom. sing. im gemeinen Leben, ein Musikus, welcher die Geige oder Violine spielet; in der anständigern Sprechart ein Violonist. Die Geiger sind von Jubal herkommen, 1 Mos. 4, 21. Schon bey dem Hornegk bedeutet Geyger einen Spielmann, Musikanten.