Gelaß, der

[523] Der Geláß, des -sses, plur. inus. von dem Zeitworte lassen. 1) Der Raum, wo man Dinge lassen kann; in engerer und gewöhnlicher Bedeutung, die Bequemlichkeit eines Hauses oder Gebäudes in Ansehung des Raumes. Ich habe Gelaß genug in meinem Hause. Das Haus hat wenig, viel Gelaß. Ein Haus mit dem besten Gelasse. Nieders. Laatje. 2) Dasjenige, was ein Verstorbener nachlässet oder verlässet, dessen Nachlaß; im Oberdeutschen, wo es zugleich ein allgemeiner Ausdruck ist, welcher die verschiedenen besondern Arten des Nachlasses unter sich begreift. In engerer Bedeutung ist Gelaß dasjenige, was der Eigenthumsherr von dem Nachlasse eines Leibeigenen bekommt, da es denn den Gewandfall und den Hauptfall unter sich begreift, oft aber auch für eines von beyden, ingleichen für das Recht, diesen Nachlaß zu fordern, gebraucht wird.

Anm. So fern lassen auch für aussehen, von der äußern Gestalt, und der Art, wie dieselbe in die Augen fällt, gebraucht wird, bedeutet das Gelaß, bey den Schwäbischen Dichtern Gelesse, im Nieders. Gelaat, auch die äußere Gestalt einer Person und Sache, besonders der erstern; in welchem Verstande es aber im Hochdeutschen ungewöhnlich ist.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 523.
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