Gelag, das

[520] Das Gelag, des -es, plur. die -e. 1) * Eine jede Gesellschaft, deren Glieder durch gemeinschaftliche Gesetze mit einander verbunden sind. In dieser im Hochdeutschen unbekannten Bedeutung scheinet es noch im Oberdeutschen üblich zu seyn. Wenigstens nennt Abt, ein Schwabe, kleine Republiken, kleine Gelage. 2) Eine Gasterey, ein Schmaus, der auf gemeinschaftliche Kosten ausgerichtet wird, eine Zeche, im gemeinen Leben, und von dergleichen Schmäusen geringer Personen, wo es oft auch, besonders in Niedersachsen, von einer jeden Gasterey, ingleichen von einer Trinkgesellschaft üblich ist. Wie es in solchen Gelagen zu gehen pfleget.


Man hört –

In jeglichem Gelach (Gelag) von deinen Gaben singen,

Opitz.


Der weniger in die Gelache (Gelage)

Als auf den Berg der Musen reist,

Günth.


[520] Das Gelag bezahlen müssen, für andere bezahlen, und in weiterer Bedeutung, für andere büßen, anderer Schuld tragen müssen. Und hab auch oft das Glach bezahlt, Hans Sachs. Ins Gelag hinein reden oder schwatzen, unbesonnen, ohne Überlegung, wie in den gemeinen Trinkgesellschaften zu geschehen pflegt.

Anm. Im Nieders. Gelag, Gelack, Lag. Im Dän. bedeutet Laug eine Zunft, Innung. Das einfache Lag hatte ehedem sehr vielerley Bedeutungen, welche sich in dem Schwed. Lag noch finden. Es bedeutete ein Gesetz, einen Vertrag, eine Zusammenkunft, eine Gesellschaft, einen Schmaus, und endlich auch einen Eid; alles, so fern legen ehedem auch festsetzen, beschließen, verordnen bedeutete. S. Auflage 2, 5, und Legen. Man siehet hieraus zugleich, daß dieses Wort am Ende ein g und nicht ein ch erfordert.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 520-521.
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