[530] Gelehrt, -er, -este, adj. et adv. welches eigentlich das Mittelwort des Zeitwortes lehren ist, aber doch in einigen Bedeutungen auch für sich allein gebraucht wird. 1) * Was einem andern vorgesagt oder vorgelesen wird; eine veraltete Bedeutung, in welcher ein gelehrter Eid ehedem ein solcher war, welchen man einem andern vorsagte, und der auch ein gestabter Eid genannt wurde; S. Staben. 2) * In einer Sache unterrichtet, erfahren, geschickt. Die im Gesange des Herrn gelehrt waren, 1 Chron. 26, 7. Der uns gelehrter macht, denn das Vieh auf Erden, Hiob. 35, 11; der uns Unterricht von den Thieren auf dem Felde voraus gab, Michael. Eine gelehrte Zunge, Es. 50, 4. Willeram gebraucht geleret für künstlich. Doch diese Bedeutung ist im Hochdeutschen veraltet, wo sie zuweilen nur noch im Scherze gebraucht wird.
Ihr der Trauben Kenner
Weingelehrte Männer,
Haged.
3) Gelehrsamkeit besitzend, in der zweiten Bedeutung dieses Wortes. Man studiret, um gelehrt zu werden. Ein gelehrter Mann, der viele Gelehrsamkeit besitzet. Ein Gelehrter, oft auch in weiterer Bedeutung, der sich der Gelehrsamkeit gewidmet hat, wenn gleich seine Erkenntniß von derselben sehr eingeschränkt ist. Ein Sprachgelehrter, Gottesgelehrter, Arzeneygelehrter u.s.f. Ingleichen Gelehrsamkeit verrathend. Eine gelehrte Rede, ein gelehrtes Buch. Auch was zur Gelehrsamkeit oder zu den Gelehrten gehöret, mit denselben in Verbindung stehet, darin gegründet ist. Gelehrte Beschäftigungen. Die gelehrte Erkenntniß, die Fertigkeit, sich den ganzen Umfang und Zusammenhang einer Wahrheit vorzustellen; zum[530] Unterschiede von der gemeinen Erkenntniß. Die gelehrte Krankheit, im gemeinen Leben, die Hypochondrie, die gewöhnliche Krankheit der Gelehrten.
Anm. Im Dän. lärd, im Schwed. lärd, im Hoch- und Oberdeutschen ehedem auch gelahrt, wovon bey einigen noch das Hauptwort Gelahrtheit übrig ist. S. dasselbe.