Geleitskammer, die

[534] Die Geleitskammer, plur. die -n, in den Seestädten, das Collegium derjenigen Personen, welche die Geleitsbriefe für die Kauffahrer ausfertigen, und der Ort, wo solches geschiehet.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 534.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: