Gemächt (1), das

[545] 1. Das Gemächt, des -es, plur. die -e, von dem Zeitworte machen, ein jedes gemachtes, hervor gebrachtes Werk. 1) Eigentlich. Er kennet was für ein Gemächt wir sind, Ps. 103, 14. Und ein Gemächte spräche von seinem Töpfer, er kennet mich nicht, Es. 29, 16. Nürnberger Gemächt, im Oberd. Nürnberger Arbeit. Im Hochdeutschen gebraucht man dieses Wort nur im verächtlichen Verstande von schlechten Arbeiten. Ein elendes Gemächt. Das ist auch eines von seinen Gemächten. 2) * In engerer Bedeutung, ein Testament; eine im Hochdeutschen veraltete Bedeutung, welche aber ehedem im Oberdeutschen üblich war, besonders in der Zusammensetzung, ein Erbgemächt. S. auch Geschäft.

Anm. Schon bey dem Ottfried Gimacho. Im gemeinen Leben sind in der ersten weitern Bedeutung auch dafür Machwerk, Macherey, Nieders. Makerije, Maakwerk, Maksel üblich. S. auch 3 das Gemach.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 545.
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